Reglement WESTA-Hauchenberg-Cup Drucken
Geschrieben von: Ralph Hindelang   

Allgemeines

Der Westa-Hauchenberg-Cup wurde am 17.09.2009 von den Trainern folgender Vereine initiiert:

TSV Kleinweiler-Hofen

TSV Kleinweiler-Hofen (Alexander Rigal)

TSV Missen-Wilhams

TSV Missen-Wilhams (Herbert Huber)

TSV Wengen

TSV Wengen (Günther Bausch)

TV Weitnau

TV Weitnau (Hans Strobel)

Ziel ist, alle Kinder rund um den Hauchenberg, bei gleichen regionalen Trainingsbedingungen, den Spaß am Skifahren und Interesse am Rennsport näher zu bringen.

Startberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre aus den oben genannten Vereinen, sowie dem:

ASV Martinszell

ASV Martinszell

SSV Niedersonthofen

SSV Niedersonthofen

WSV Isny

WSV Isny

SV Maierhöfen Grünenbach

SV Maierhöfen Grünenbach

SC Ottacker

SC Ottacker

TSG Leutkirch

TSG Leutkirch

Bergsportverein Weitnau

Bergsportverein Weitnau

SC Immenstadt

SC Immenstadt


Bitte beachten: Rennläufer, die einen aktuellen, offiziellen Kaderstatus haben im Allgäuer Skiverband (ASV), im Schwäbischen Skiverband (SSV), bzw. im  BSV, SBW oder im DSV, sind nicht startberechtigt!

 

Ausschreibung und Ergebnisse:

Die Bekanntgabe der Rennen erfolgt rechtzeitig durch die durchführenden Vereine im Internet.
Dort sind auch die Ergebnislisten umgehend zu veröffentlichen.

Meldungen:

Meldungen sind in der Regel jeweils bis Mittwoch Abend vor den Rennen verbindlich abzugeben, Einzelheiten werden in der jeweiligen Auschreibung zum Rennen bekannt gegeben. Nachmeldungen werden KEINE angenommen.

Startgeld:

Für jedes Rennen (ein Durchgang) wird eine einheitliche Gebühr
von 8,- € als Unkostenbeitrag von jedem Starter/in erhoben.

 

Wertung:

Es wird ein Rennen in zwei Durchgängen gefahren. Pro Torfehler erhält der Läufer einen Aufschlag von 5 Sekunden auf die gefahrene Zeit. Die Einspruchsfrist beträgt 15 Minuten ab Bekanntgabe der Torfehler.

Punkteverteilung:

1. Platz = 25 Punkte
2. Platz = 20 Punkte
3. Platz = 15 Punkte
4. Platz = 12 Punkte
5. Platz = 11 Punkte
6. Platz = 10 Punkte
usw. (15. Platz = 1 Punkt)

Klassen:

Für den Westa-Hauchenbergcup gilt die Klasseneinteilung des Deutschen Skiverbands nach DWO:

U6: bis Jahrgang 18
U8: Jahrgang 16/17
U10: Jahrgang 14/15
U12: Jahrgang 12/13
U14: Jahrgang 10/11
U16: Jahrgang 08/09
U18/U21: Jahrgang 03 bis Jahrgang 07

Startnummern:

Die Startnummern werden von der Firma WESTA gestellt.

Gesamtsiegerehrung:

Die Kosten für die Preise der Gesamtsiegerehrung übernimmt unser Sponsor Firma WESTA Schneefräsen aus Weitnau.
Für die Gesamtwertung gibt es bei den Schülern und für die Jugend Pokale für die Plätze 1-5 sowie Medaillien für alle anderen Teilnehmer.
Jeder Teilnehmer erhält außerdem  eine Urkunde.

 

Haftung:

Veranstalter und Durchführer übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle oder Schäden jeder Art gegenüber Teilnehmern, Funktionären oder Zuschauern. Die Vereine tragen die Verantwortung, dass jeder von ihnen gemeldete Rennläufer ausreichend versichert ist (Startpass oder DSV-Aktiven Erklärung).

1. Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer:

In der DSV-Aktiven Erklärung für den Erhalt ihres Startpasses haben die Teilnehmer detailliert erklärt Kenntnis zu haben von den wettkampfspezifischen Risiken und Gefahren sowie diese zu akzeptieren. Weiter darüber informiert zu sein, dass sie insoweit bei der Ausübung der von ihnen gewählten Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich haben sie sich verpflichtet eine eigene Risikobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen  Könnens sich zutrauen die Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und sich zudem verpflichtet auf von ihnen erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum einen die Geeignetheit der Strecke zum Ausdruck sowie zum anderen deren Anforderungen gewachsen zu sein. Zudem haben sie in der Aktiven Erklärung ausdrücklich bestätigt für das von ihnen verwendete Material selbst verantwortlich zu sein. Diese Erklärungen sind gerade auch für diesen Wettkampf verbindlich.

2. Verschulden des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen:

Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der Meinung ist, den zuständigen Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten. Der Teilnehmer erklärt sich weiter bereit sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Wenn durch seine Teilnahme am Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass eine eventuelle Haftung allein ihn treffen kann. Es dient deshalb seinem eigenen Interesse, ausreichend Versicherungsschutz zu haben. Ein bestehender Versicherungsschutz wird mit Abgabe der Meldungen vorausgesetzt!

ES BESTEHT HELMPFLICHT!


Für Fragen rund um die Veranstaltung und zum Reglement wenden Sie sich bitte an

Günther Köberle- Tel.: 08379 / 1251 - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 08. Dezember 2023 um 10:44 Uhr